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Die Studierenden der Variante B können nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Jahres ihr Studium an der Université de Lorraine fortführen, um die Licence en droit zu erwerben.

Das dritte Studienjahr wird nicht mehr am CJFA abgeleistet, sondern an der juristischen Fakultät des Université de Lorraine. Die Studierenden können den Vorlesungen entweder in Metz oder in Saargemünd (von Saarbrücken mit der Straßenbahn zu erreichen) beiwohnen. Die Wahl am Standort Saargemünd die Licence zu absolvieren bietet die Möglichkeit, auch das letzte Studienjahr des französischen Rechts parallel zum deutschen Studium abzuleisten. Die Kurse in Saargemünd werden vom Lehrpersonal der Universität Metz angeboten, so dass weder die längere Anfahrt nach Metz noch ein Wohnortswechsel erforderlich sind.

Die Studierenden der Variante B sollten ihre Wahl dem Sekretariat bis zum 15 July mitteilen.