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Das CJFA > Geschichte des CJFA

Das 1955 gegründete CJFA der Universität des Saarlandes hat bis 2006 das DEUG-Diplom ("Droit") verliehen, das ab 1981 jährlich vom französischen Bildungsministerium beglaubigt wurde. Seit 2006 ist das CJFA vom französischen Bildungsministerium ermächtigt, gemeinsam mit der Univerität Metz das Doppeldiplom Licence de droit (Bachelor of law) zu verleihen.

Das CJFA wendet sich an Abiturienten aller Nationalitäten, die im deutschen und französischen Recht ausgebildet werden möchten. Dazu bietet das CJFA eine dreijährige vollständige juristische Ausbildung im deutschen und französischen Recht an.

Die Vorlesungen im deutschen und französischen Recht werden von Arbeitsgemeinschaften begleitet, in denen die Studierenden die gewonnen Kenntnisse vertiefen sollen.

Aufgrund seiner grenzüberschreitenden geographischen Lage ist das CJFA das einzige deutsche Universitätsinstitut, dessen Lehrveranstaltungen im französischen Recht von französischen Juristen gehalten werden. Die Lehrveranstaltungen im deutschen Recht sind demgegenüber in die von der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes angebotenen Lehrveranstaltungen eingebunden. Jedes Rechtssystem wird also in seiner jeweiligen Sprache gelehrt.

Das CJFA ist heute das einzige Universitätszentrum, das drei integrierte deutsch-französische Studienprogramme mit der Universität Metz (gemeinsames Licence-Programm) und den Universtitäten Paris II und Straßburg (Austauschprogramm nach mindestens zwei Jahren an der Universität des Saarlandes) anbietet.

Das Centre Juridique Franco-Allemand bietet zwei Varianten an:

Variante A

Die Variante A richtet sich an Studierende, die in erster Linie einen französischen berufsqualfizierenden Abschluss anstreben. Die Variante sieht vor, dass die Studierenden die matières fondamentales (entspricht ungefähr dem deutschen Hauptstudium) abschließen und damit auf die verschiedenen französischen Concours vorbereitet werden und gleichzeitig Grundkenntnisse im deutschen Recht erwerben.

V. Verlauf der Variante A

Variante B

Die Variante B ist an Studierende gerichtet, die vorwiegend einen deutschen Abschluss gem. § 5 Abs. 1 DRiG (Befähigung zum Richteramt) anstreben und die zudem vertiefte Kenntnisse im französischen Recht erwerben möchten. Die Studierenden können ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes bestreiten und gleichzeitig (d. h. ab dem ersten Semester) einen Abschluss im französischen Recht erwerben, der gemeinsam vom CJFA und der Université Paul Verlaine de Metz vergeben wird. Die Variante B folgt der deutschen Lehrmethode und richtet sich daher vor allem an deutsche Abiturienten.

V. Verlauf der Variante B