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Der Auftrag des CJFA ist die gemeinsame Ausbildung von französisch- und deutschsprachigen Studierenden, die Kenntnisse im Recht des Nachbarlandes erwerben möchten.

Das Centre Juridique Franco-Allemand bietet zwei verschiedene Varianten an, die die ersten zwei Jahre des Licence-Studiengangs abdecken. Das dritte Jahr wird an einer französischen Partneruniversität absolviert.

Variante A

Die Variante A richtet sich an Studierende, die in erster Linie einen französischen berufsqualfizierenden Abschluss anstreben. Die Variante sieht vor, dass die Studierenden die matières fondamentales (entspricht ungefähr dem deutschen Hauptstudium) abschließen und damit auf die verschiedenen französischen Concours vorbereitet werden und gleichzeitig Grundkenntnisse im deutschen Recht erwerben.

V. Verlauf der Variante A

Variante B

Die Variante B ist an Studierende gerichtet, die vorwiegend einen deutschen Abschluss gem. § 5 Abs. 1 DRiG (Befähigung zum Richteramt) anstreben und die zudem vertiefte Kenntnisse im französischen Recht erwerben möchten. Die Studierenden können ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes bestreiten und gleichzeitig (d. h. ab dem ersten Semester) einen Abschluss im französischen Recht erwerben, der gemeinsam vom CJFA und der Université Paul Verlaine de Metz vergeben wird.

Die Stundenpläne des CJFA und der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind so aufeinander abgestimmt, dass bei gleichzeitigem Beginn des deutschen rechtswissenschaftlichen Studiums und des Studiengangs "Droit" gewährleistet ist, dass beide Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen der Veranstaltungen besucht werden können.


Darüber hinaus kommen Absolventen des CJFA im Rahmen der Studienvariante B in den Genuss von Erleichterungen während des Studiums der deutschen Rechtswissenschaften, wie z.B. einer gelockerten Regelung bezüglich der für die Versetzung ins nächste Studienjahr erforderlichen Leistungspunkte (vgl. § 2a Abs. 4 JAO). In der ersten juristischen Staatsprüfung kann das französische Recht als Schwerpunktbereich (§ 5a Abs. 2 S. 1 und 4 DRiG) gewählt werden und die für das erste Staatsexamen erforderliche Prüfung im Schwerpunktbereich dadurch ersetzt werden, dass sich die Studenten die Note der "Licence en droit" (entspricht 80 % der Note im Schwerpunktbereich) in Verbindung mit der Teilnahme an einem Seminar (entspricht 20 % der Note im Schwerpunktbereich) anerkennen lassen.

Dank des gemeinsamen Programms mit der Universität Paul Verlaine (Metz) haben die Studierenden der Variante B am CJFA die deutschlandweit einmalige Möglichkeit, ihr deutsches Rechtsstudium im besonders examensrelevanten 3. Studienjahr (5./6. Fachsemester) nicht unterbrechen zu müssen. Dabei besteht die Möglichkeit, das 3. Studienjahr des französischen Rechts auf zwei Studienjahre aufzuteilen, so dass die Belastung geringer wird. Die Licence kann daher regulär auch in vier Jahren gemacht werden.


Schließlich bleiben bei der Berechnung der Studienzeiten bis zum sog. "Freischuss" (ein Freiversuch, der im Falle des Scheiterns als nicht unternommen gilt, sofern die Anmeldung zum ersten juristischen Staatsexamen nach längstens acht Semestern erfolgt) zwei Semester unberücksichtigt, wenn die Jahresabschlussprüfung am CJFA mit Erfolg absolviert wurde. Der "Freischuss" ist also auch nach zehn Semestern noch möglich.

V. Verlauf der Variante B


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In den ersten zwei Jahren werden die Studierenden der beiden Varianten gemeinsam an der Universität des Saarlandes und dem CJFA unterrichtet. Die Anzahl der Semesterstunden beträgt in den ersten zwei Jahren jeweils 270 Stunden; im dritten Jahr ist die Anzahl der Semesterstunden abhängig von der Wahl der Partneruniversität.

Inhaltlich werden in den ersten zwei Jahren die matières fondamentales des französischen Privatrechts (Allgemeines Schuldrecht, Familienrecht) und des französischen öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht) sowie zusätzliche Fächer (Rechtsgeschichte, Internationale Beziehungen, Sachenrecht oder Allgemeiner Teil des Strafrechts, Poltikwissenschaften oder Einführung ins Wirtschaftsrecht) gelehrt. Hinzu kommen die gemeinsamen Fächer des deutschen Rechts (Bürgerliches Vermögensrecht, Strafrecht I, Staatsrecht II [Grundrechte], Sachen- und Bereicherungsrecht).


Je nach Wahl der Variante kommen noch zusätzliche Lehrveranstaltungen zum gemeinsamen Lehrplan hinzu:
- für die Variante A die zusätzlichen Fächer, die notwendig für die französische Juristenausbuldung sind
- für die Variante B die Fächer, die für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung erforderlich sind.