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EINE ZIELORIENTIERTE AUSBILDUNG

Es ist die besondere Aufgabe des CJFA deutsche bzw. deutschsprachige und französische bzw. französischsprachige Studierende, die gleichzeitig deutsches und französisches Recht studieren wollen, gemeinsam zu unterrichten.

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung 2007 bietet das Centre juridique franco-allemand die ersten 2 Jahre der Licence de droit in Saarbrücken an. Das 3. Jahr wird dann im benachbarten Saargemünd in Partnerschaft mit der Universität Metz unterrichtet.

Die Studiengänge des CJFA nehmen am europäischen Credit-Transfersystem ECTS teil. Jedes Studienjahr entspricht 60 Creditpoints.

Studieninhalte für Studierende der Studienvariante A

Studieninhalte für Studierende der Studienvariante B

 

 

Das CJFA bietet zwei Studienvarianten an:

 

Die Studienvariante A wendet sich in erster Linie an Studierende, die vorrangig einen französischen Abschluss erwerben wollen. Nach Ende des dritten Studienjahres und dem Erwerb der Licence de droit setzen diese Studenten ihr Studium an einer französischen Partneruniversität fort.


Die Studienvariante B wendet sich an Studierende, die während des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes vorrangig einen deutschen Abschluss (§ 5 DRiG) erwerben wollen und über ihr Studium des deutschen Rechts hinaus ohne Zeitverlust einen französischen juristischen Abschluss erwerben möchten.

Die Stundenpläne des CJFA und der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind so aufeinander abgestimmt, dass bei gleichzeitigem Beginn des deutschen rechtswissenschaftlichen Studiums und des Studiengangs "Droit" gewährleistet ist, dass beide Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen der Veranstaltungen besucht werden können.


Darüber hinaus kommen Absolventen des CJFA im Rahmen der Studienvariante B in den Genuss von Erleichterungen während des Studiums der deutschen Rechtswissenschaften, wie z.B. einer gelockerten Regelung bezüglich der für die Versetzung ins nächste Studienjahr erforderlichen Leistungspunkte (vgl. § 2a Abs. 4 JAO). In der ersten juristischen Staatsprüfung kann das französische Recht als Schwerpunktbereich (§ 5a Abs. 2 S. 1 und 4 DRiG) gewählt werden und die für das erste Staatsexamen erforderliche Prüfung im Schwerpunktbereich dadurch ersetzt werden, dass sich die Studenten die Note der "Licence en droit" (entspricht 80 % der Note im Schwerpunktbereich) in Verbindung mit der Teilnahme an einem Seminar (entspricht 20 % der Note im Schwerpunktbereich) anerkennen lassen.


Dank des gemeinsamen Programms mit der Universität Paul Verlaine (Metz) haben die Studierenden der Variante B am CJFA die deutschlandweit einmalige Möglichkeit, ihr deutsches Rechtsstudium im besonders examensrelevanten 3. Studienjahr (5./6. Fachsemester) nicht unterbrechen zu müssen. Dabei besteht die Möglichkeit, das 3. Studienjahr des französischen Rechts auf zwei Studienjahre aufzuteilen, so dass die Belastung geringer wird. Die Licence kann daher regulär auch in vier Jahren gemacht werden.


Schließlich bleiben bei der Berechnung der Studienzeiten bis zum sog. "Freischuss" (ein Freiversuch, der im Falle des Scheiterns als nicht unternommen gilt, sofern die Anmeldung zum ersten juristischen Staatsexamen nach längstens acht Semestern erfolgt) zwei Semester unberücksichtigt, wenn die Jahresabschlussprüfung am CJFA mit Erfolg absolviert wurde. Der "Freischuss" ist also auch nach zehn Semestern noch möglich.



 

 

 

 

 

 

 

Studienverlauf für Studierende der Studienvariante A

Studienverlauf für Studierende der Studienvariante B