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FRANZÖSISCHE LICENCE DE DROIT IN DEUTSCHLAND Seit 2006 ist das Centre juridique franco-allemand vom französischen Bildungsministerium ermächtigt zur Verleihung:
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Das CJFA bietet seinen Studenten zwei Studienvarianten :
DIE STUDIENVARIANTE A Die Studienvariante A wendet sich an Inhaber einer französischen Hochschulzugangsberechtigung (baccalauréat), sowie andere Interessenten, die in erster Linie eine Ausbildung im französischen Recht erwerben möchten. 35 % der Unterrichtszeit in den Studienjahren L1 und L2 sind ausschließlich dem Studium des deutschen Rechts vorbehalten. Die Studierenden erwerben so Kenntnisse des französischen Rechts auf dem Niveau L1 und L2 sowie Grundkenntnisse im deutschen Recht. Die Studenten erwerben damit einen gleichwertigen, wenn nicht sogar höheren Kenntnisstand des französischen Rechts als Studierende französischer Universitäten.
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DIE STUDIENVARIANTE B Die Studienvariante B wendet sich an Studierende, die parallel zum deutschen Studium der Rechtswissenschaften mit dem Ziel der ersten juristischen Staatsprüfung das französische Licence-Studium betreiben und damit zusätzlich zu ihrem deutschen juristischen Abschluss ohne Zeitverlust einen französischen Abschluss erweben möchten. Neben ihrem Studium der deutschen Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes besuchen deutsche Studierende zwei Jahre lang den Unterricht des französischen Rechts am CJFA in Saarbrücken. Das dritte Jahr wird in Partnerschaft mit der Universität Metz im benachbarten Saargemünd unterrichtet. Der Unterricht des französischen Rechts erfolgt dabei ausschließlich durch französische Dozenten in französischer Sprache. Auf diese Weise können Studierende parallel zu ihrem Studium der deutschen Rechtswissenschaft eine französische Licence (entspricht dem Bachelor) erwerben, ohne das Studium in Deutschland für einen Auslandsaufenthalt in Frankreich unterbrechen zu müssen. |
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