Aliénor Meisser



Die Rechtswidrigkeit



Was beschreibt die Rechtswidrigkeit?

Jeder Tatbestand des StGB enthält eine generelle Verbots- beziehungsweise Gebotsnorm. Der Tatbestand beschreibt typisches Unrecht, das mit der Rechtsordnung nicht vereinbar ist. Wer tatbestandsmäßig handelt, handelt in der Regel also auch rechtswidrig. Dieser Grundsatz wird allerdings einigen Ausnahmesituationen nicht gerecht. Diese Ausnahmefälle führen auf der Ebene der Rechtswidrigkeit zu einer Ausnahme vom Grundsatz der Strafbarkeit tatbestandsmäßigen Verhaltens. Wer tatbestandsmäßig handelt, ist also grundsätzlich strafbar, es sei denn, er ist ausnahmsweise gerechtfertigt.



Der Aufbau der Rechtfertigungsgründe

Nach bder herrschenden Meinung setzen sich die Rechtfertigungsgründe genau so wie die Tatbestände aus objektiven und subjektiven Elementen zusammen.
Bei den objektiven Rechtfertigungselementen lässt sich ein Schema erkennen. Alle Rechtfertigungsgründe gehen von einer Konflikt- oder Eingriffssituation aus, in der der gerechtfertigte Täter eine Eingriffshandlung vornimmt und die Grenzen seiner Eingriffsbefugnisse nicht überschreitet.
Nach der Lehre von den subjektiven Rechtfertigungselementen handelt nur rechtmäßig, wer auf Grund eines Erlaubnissatzes recht handeln will. Subjektiv ist ein Rechtfertigungswille erforderlich, der mit den Tatbestandsvorsatz vergleichbar ist.



Übersicht über die Rechtfertigungsgründe

Für die Rechtfertigungsgründe gilt der Grundsatz von der Einheit der Rechtsordnung, das heisst: Ein Verhalten, das in einem Rechtsgebiet (zB dem Zivilrecht) erlaubt ist, kann nicht in einem anderen Rechtsgebiet (zB dem Strafrecht) verboten sein. Es gibt also eine sehr große Zahl von Rechtfertigungsgründen, die über alle Rechtsgebiete bis hin zum Gewohnheitsrecht verstreut sind. Die wichtigsten Rechtfertigungsgründe sind:

Merke: Erfüllt ein Handeln mehrere Straftatbestände, so ist die Rechtswidrigkeit für jeden Tatbestand einzeln festzustellen. Es kann nämlich vorkommen, dass ein Straftatbestand gerechtfertigt ist, ein anderer aber nicht.



Wichtige Rechtfertigungsgründe im einzelnen




Verzeichnis
Zurück zum Verzeichnis

Letzte Änderung: 01.02.2000
Wer Fehler findet, darf sie behalten. Aber ein kurzer Hinweis an mich wäre nett.
Inhalt, Layout und technische Leitung: Aliénor Meisser